Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

Wir bestellen auf der Grundlage unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Nehmen wir die Lieferung / Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten Ihre Lieferbedingungen angenommen. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen mit Ihnen, Änderungen müssen von uns schriftlich anerkannt werden. Die Ausführung der Bestellung gilt seitens des Verkäufers als Anerkennung unserer Bedingungen.

1. Vertragsschluss:

An unser Angebot halten wir uns sechs Tage gebunden. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn unsere Bestellung innerhalb dieser sechs Tage schriftlich bestätigt wird. Mündliche Bestellungen oder Erklärungen unserer Vertreter oder Hilfspersonen sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie haben den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln und dürfen in Werbematerialien und Referenzlisten auf geschäftliche Verbindungen mit uns erst nach der von uns erteilten schriftlichen Zustimmung hinweisen. Den Bestellungen und Anfragen beigegebene Zeichnungen und Unterlagen sowie sämtliche für die Ausführung von Aufträgen überlassenen Modelle, Schablonen, Werkzeuge usw. bleiben unser Eigentum und sind, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, unauf-gefordert sofort nach Erledigung des Auftrages oder bei dessen Nichtannahme zurückzusenden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns vor, für Schäden, die uns durch etwaigen diesbezüglichen Missbrauch entstehen, Ersatzansprü-che geltend zu machen. Soweit in der Bestellung keine weitergehenden Anforderungen festgelegt werden, müssen die Liefergegenstände in handelsüblicher Güte und – soweit DIN, EN, VDE, VDI oder ihnen gleichzusetzende Normen bestehen , in Übereinstimmung mit diesen geliefert werden. Die Liefergegenstände sind in jedem Fall so herzustellen und auszurüsten, dass sie den am Tage der Lieferung am Erfüllungsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere über technische Arbeitsmittel, gefährliche Arbeitsstoffe, Unfallverhütung, Emissionsschutz und Arbeitsstättenschutz genügen, sowie den gesicherten Erkenntnissen der Ergonomie entsprechen. Maschinen, elektronische Baugruppen etc. müssen den EMV-Richtlinien nach EWG entsprechen und mit „CE“ gekennzeichnet werden. Den Lieferpapieren muss die EG-Konformitätserklärung beigelegt werden. Für Personen- und / oder Sachschäden, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften eintreten, haftet der Verkäufer.

2. Preise:

Die vereinbarten Preise gelten frei Werk. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung bezahlt. Ihre Rücknahmeverpflichtung für die Verpackung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Preissenkung wird uns der bei Lieferung gültige Tagespreis eingeräumt. Eine Erhöhung der Materialpreise, Löhne und sonstiger Kostenfaktoren berechtigt nicht zu einer Angleichung der Preise, es sei denn, dass hierüber eine besondere Vereinbarung getroffen wurde.

3. Versand:

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Verkäufers, der auch für Folgen unrichtiger Frachtbriefausstellung haftet. Das Risiko für Transportschäden trägt der Verkäufer. Der Versand hat fracht-, verpackungskosten- und gebührenfrei und zu folgenden Warenannahmezeiten: Werk 1, Hofstr. 56-60, Montag bis Donnerstag von 06:00-13:45 Uhr, Freitags von 06:00-12:30 Uhr Werk 2, Reisholzstr. 15, Montag bis Donnerstag von 07:00-14:45 Uhr, Freitags von 07:00-11:45 Uhr an die von uns genannte Lieferanschrift zu erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Unsere Versandvorschriften sind genau zu beachten. Durch deren Nichteinhaltung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferers. Wenn nicht besonders vorgeschrieben, ist die preiswerteste Versandart zu wählen. Wir sind von der Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Lieferung / Leistung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rück-tritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung / Leistung wegen der durch die höhere Gewalt bzw. den Arbeitskampf verursach-ten Verzögerungen bei uns – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte – nicht mehr verwertbar ist.

4. Rechnungserteilung:

Rechnungen sind sofort nach erfolgter Lieferung in 2-facher Ausfertigung einzureichen und müssen stets unsere Bestellnummer enthalten; über monatliche Lieferungen ist die Sammelrechnung bis spätestens zum Dritten des folgenden Monats vorzulegen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung an als bei uns eingegangen.

5. Zahlung:

Die Bezahlung erfolgt nach Lieferung und Rechnungseingang entweder innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 60 Tagen netto in Zahlungsmitteln nach unserer Wahl. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Zugang der Rechnung, jedoch nicht vor Eingang der Lieferung. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.

6. Beanstandungen:

Der Verkäufer verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge. Für die Untersuchung der Waren (§ 377 HBG) behalten wir uns einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen nach Empfang der Sendung vor.

7. Haftung des Verkäufers für Mängel und Schäden:

Uns stehen die gesetzlichen Mängelansprüche in vollem Umfang zu. Insbesondere sind wir berechtigt, vom Verkäufer nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung eines neuen Leistungsgegenstandes zu verlangen. Wir behalten uns ausdrücklich die Geltendmachung des Rechts auf Schadensersatz, auch Schadensersatz statt der Leistung, für jeden Grad des Verschuldens in voller Höhe nach den gesetzlichen Bestimmungen vor. Die Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit Gefahrübergang bzw. Abnahme. Der Verkäufer haftet uns gegenüber für jegliche Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen verursachen, in voller Höhe und für jeden Grad des Verschuldens nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Liefertermin:

Die von uns angegebene Lieferzeit ist verbindlich. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann oder früher liefern möchte. Unsere Rechte wegen Verzögerung der Leistung bleiben von dieser Informationspflicht unberührt. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, hat er für jeden Werktag der Verspätung 0,1 %, höchstens jedoch 5% der Auftragssumme als Vertragsstrafe zu zahlen. Die Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche wegen Verzögerung der Leistung bleiben unberührt. Bei vorzeitiger Lieferung behalten wir uns vor, die Rücksendung auf Kosten des Verkäufers vorzunehmen. Erfolgt keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Eine vorzeitige Auslieferung der bestellten Ware berührt nicht die Zahlungsfrist, die sich nach dem vereinbarten Liefertermin richtet.

9. Rücktritt vom Vertrag:

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. In Fällen von höherer Gewalt können wir den Vertrag ganz oder teilweise aufheben oder die Ausführung zu einem späteren Termin verlangen, ohne dass dem hieraus Ansprüche gegen uns erwachsen.

10. Arbeitssicherheit:

Für die Erbringung von Leistungen in unseren Betrieben gelten die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften. Alle in unserem Unternehmen tätigen Mitarbeiter von Fremdfirmen sind verpflichtet unsere für Sie relevanten Regelungen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz, sowie die zur sicheren Durchführung der Arbeiten erstellten Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, einzuhalten. Diesbezüglich ist der für die Zusammenarbeit mit der Fremdfirma in unserem Unternehmen benannte Betriebs-, Niederlassungs- und Abteilungsleiter weisungsbefugt gegenüber den Mitarbeitern der Fremdfirma. Vor Beginn der Arbeiten erhalten die Mitarbeiter der Fremdfirma durch den Betriebsleiter oder von ihm beauftragte Person eine Einweisung (Erstunterweisung) über unsere Sicherheitsstandards, sowie eine Unterweisung ihrer Einsatztätigkeit und Arbeitsplatzvoraussetzung. Fremdfirmen werden in die von unserem Unternehmen gelebten Grundsätze und Maßnahmen eingewiesen und zur Einhaltung verpflichtet.

11. Sonstiges:

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Verkäufer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in Hilden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz in Hilden zuständige Gericht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages mit dem Verkäufer einschließlich dieser AEB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue, wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Gleiches gilt für eine nicht gesehene Regelungslücke in diesen Bestimmungen.